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Das Verkehrsrecht umfasst sämtliche Rechtsnormen, die mit dem Verkehr in Verbindung stehen. Darunter fallen die Abwehr sowie die Durchsetzung von aus Unfällen resultierenden Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren wegen Verkehrsverstößen oder auch die Vertretung in Führerscheinangelegenheiten.
Das allgemeine Vertragsrecht befasst sich mit sämtlichen Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien im Zusammenhang mit unterschiedlichen Vertragstypen. Hier geht es vornehmlich um die Durchsetzung oder die Abwehr von aus Verträgen (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag) resultierenden Ansprüchen.
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute.
Das Gesellschaftsrecht beschäftigt sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zweckes durch Rechtsgeschäft begründet werden.
Das Erbrecht ist das Recht, Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes hin zu regeln und andererseits auch Begünstigter solcher Verfügungen zu werden (zu „erben“). Dazu gehört zum einen die Beratung und Gestaltung von letztwilligen Verfügungen; zum anderen aber auch die Abwehr oder die Durchsetzung von Erbansprüchen nach Eintritt des Erbfalls.
Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker).
Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Das Mietrecht umfasst das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Darunter fallen insbesondere das Geschäfts- und das Wohnraummietrecht.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit.
Das Strafrecht, auch als Kriminalrecht bezeichnet, umfasst im Rechtssystem eines Landes diejenigen Rechtsnormen, durch die bestimmte Verhaltensweisen verboten und mit einer Strafe als Rechtsfolge verknüpft werden.
Das allgemeine Zivilrecht (oder auch Privatrecht) ist ein Rechtsgebiet, das sämtliche Beziehungen zwischen rechtlich – nicht zwingend auch wirtschaftlich – gleichgestellten Rechtssubjekten regelt.
Die Haupttätigkeit eines Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen (z. B. Beglaubigungen, Wechselprotest, Feststellungsurkunde). Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was ihn vom Rechtsanwalt, der die Interessen einer Partei vertritt, unterscheidet. Die Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete: